Steuerliche Förderung, Austauschprämie für Ölheizungen und Heizen mit erneuerbaren Energien: Das ändert sich 2020 bei der Förderung für mehr Energieeffizienz.
Energieverbrauch senken, CO2-Emissionen verringern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat beim Thema Energieeffizienz mehrere Initiativen auf den Weg gebracht – diese Maßnahmen greifen 2020.Die beschlossene steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung ist gut für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort. Die Bundesregierung macht damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030.Die steuerliche Förderung soll die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen. Für die Einführung dieser zweiten Säule der Gebäudeförderung hat sich das BMWi seit Jahren eingesetzt.Die Verordnung sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen werden künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.
Steuerliche Förderung zum 1.1.2020
Die steuerliche Förderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft und kann erstmalig mit der Steuerklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Sanierungswillige haben ab 2020 die Wahl:
Entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie z.B. das Marktanreizprogramm für „Wärme aus erneuerbaren Energien“.
Mehr Informationen zu den steuerlichen Vorteilen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Steuerliche Förderung
Austauschprämie für Ölheizungen
Wer seine alte Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird - z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage - kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent - z.B. über die Einbindung von Solarthermie - gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent. Gefördert werden die Heizungen über das Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien“.
Mehr Informationen zu den Investitionszuschüssen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Investitionszuschüsse
Weitere Investitionszuschüsse
Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor.
Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.
Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird mit der Novelle stark vereinfacht: die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.